Die Caritas im Bistum Münster steht an der Seite schwerkranker und sterbender Menschen: Monika Brüggenthies, Nicole Rusche, Dr. Christian Schmitt, Pia Stapel, Anne Eckert, Marcus Proff und Dominique Hopfenzitz mit der unterzeichneten Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen (v.l.).
Foto: Juliane Büker / Caritas für das Bistum Münster
Palliative Versorgung zu fördern – dazu verpflichtet sich die Caritas für
das Bistum Münster mit der Unterzeichnung der Charta zur Betreuung
schwerstkranker und sterbender Menschen. „Wir wünschen uns, dass eine gute
Begleitung am Lebensende alle sozialen Bereiche durchdringt“, sagte
Diözesancaritasdirektor Dr. Christian Schmitt. Die Unterzeichnung der Charta ist
Startpunkt in das Themenjahr Palliative Kultur, das die Caritas für das Bistum
Münster 2024 ausruft.
Menschen ein gutes Leben bis zum Ende zu ermöglichen, habe in den vergangenen
Jahren besonders an Aktualität gewonnen, sagte Dr. Schmitt: „Wir haben eine
überalternde Bevölkerung, dadurch auch mehr schwerkranke und sterbende
Menschen.“ Hinzu komme der Aspekt, dass familiäre Netzwerke nicht mehr
selbstverständlich sind, Einsamkeit nehme zu. „Viele Menschen sind am Lebensende
allein – wo finden sie ihren Platz? In diesen Fällen sind palliative Angebote, die
körperliche Schmerzen lindern, aber auch bei Fragen am Lebensende spirituell
begleiten, besonders wichtig.“
„Palliative Angebote sollten bekannter werden und für alle Menschen zugänglich
sein“, sagte Nicole Rusche, Referentin für palliative Versorgung und Hospiz der
Caritas für das Bistum Münster, die das Themenjahr zur Palliativen Kultur
maßgeblich mitgestaltet. Häufig hätten Betroffene keine Vorstellung von einem
palliativen Angebot. Eine Begleitung könne in Form von Gesprächen und
regelmäßigen Besuchen stattfinden, könne Schmerztherapie sein oder pflegerische
Versorgung, erklärte Nicole Rusche. „In einer guten palliativen Versorgung liegt die
Chance, die verbleibende Zeit am Lebensende bestmöglich zu gestalten.“ Dazu
brauche es aber informierte Patientinnen und Patienten, Angehörige und
Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen.
Im Rahmen des Themenjahres Palliative Kultur bietet die Caritas für das Bistum
Münster deshalb mehrere Veranstaltungen im Jahr 2024 an. Rusche wird außerdem
gemeinsam mit einem Kollegen palliative Fallberatung für Dienste und Einrichtungen
der Caritas anbieten. „Fragen zum Lebensende können besonders herausfordernd
sein. Die Mitarbeitenden werden mit Themen wie Tod, Sterben und Würde
konfrontiert, manchmal auch unerwartet. Manche Entscheidungen oder Situationen
können ein Dilemma auslösen“, sagte Rusche. In der palliativen Fallberatung könnten scheinbar unlösbare Situationen oder unsichere Entscheidungen reflektiert
und gelöst werden.
Rusche wünscht sich an vielen Stellen mehr Aufklärung über palliative Möglichkeiten
und die Förderung palliativer Versorgung. Die Caritas für das Bistum Münster regt
dazu an, dass sich auch weitere soziale Einrichtungen der Charta zur Betreuung
schwerstkranker und sterbender Menschen anschließen. Mehr Informationen zur
Charta finden Sie hier: www.charta-zur-betreuung-sterbender.de. Zur Caritas für das
Bistum Münster gehören 12 stationäre Hospize, 1 teilstationäres Hospiz, 35
ambulante Hospizdienste, 16 Palliativstationen und 35 ambulante Palliativdienste.
Von Recke bis Recklinghausen, von Emmerich bis Lengerich – die Caritas im Bistum
Münster ist für Menschen in Notsituationen da. Ob Jung oder Alt, Alleinstehend oder
Großfamilie, mit Behinderung oder Migrationshintergrund, körperlicher oder
psychischer Erkrankung. Unter dem Motto „Not sehen und handeln“ sind 80.000
hauptamtliche Mitarbeitende und 30.000 Ehrenamtliche rund um die Uhr im Einsatz.
Für die Hilfe vor Ort sorgen 25 örtliche Caritasverbände, 18 Fachverbände des
Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und 3 des SKM – Katholischer Verein für
Soziale Dienste. Hinzu kommen unter anderem 57 Kliniken, rund 150 Einrichtungen
der Behindertenhilfe, 205 Altenheime, 105 ambulante Dienste, 115 Tagespflegen, 27
Pflegeschulen und 22 stationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe.
001-2024 (bü) 19. Januar 2024